Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Ansprechpartner/in
Fachbereich II (Bürgerservice und interne Dienste)![]() | |
Große Straße 80 27313 Dörverden Telefon: 04234 3990 Telefax: 04234 39945 E-Mail: info@doerverden.deHomepage: http://www.doerverden.de | |
Zuständig für: Innere Verwaltung, Sicherheit, Ordnung und Soziales, Kultur, Sport, Kinder und Jugend |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.17.2 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Anträge / Formulare
Die Gewerbeordnung schreibt nicht vor, wie der Antrag zu stellen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, den Antrag schriftlich und unterschrieben einzureichen.
Was sollte ich noch wissen?
Vor der Genehmigung sind ggf. für die Tätigkeit spezielle Überwachungsbehörden, ferner die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und im Falle einer Gewerbeuntersagung gegenüber einer Genossenschaft der Prüfungsverband, dem diese angehört, zu hören. Sind die zuständige Stelle und die Behörde, die die Untersagung verfügt haben, nicht identisch, soll auch die Untersagungsbehörde im Vorfeld angehört werden.
Infobereich
Öffnungszeiten Rathaus
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite zur vorübergehend eingeschränkten Erreichbarkeit!
Bankverbindungen, Anschrift sowie Telefonnummer der Gemeinde Dörverden finden Sie hier.
Örtliche Termine
- Mo, 19.04.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 22.04.2021, 16:00 - 20:00 UhrBlutspende in WestenGrundschule WestenDRK-Ortsverein Westen
- Mo, 26.04.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Do, 29.04.2021, 19:00 UhrÖffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde DörverdenKurt-Poppe-Halle, DörverdenGemeinde Dörverden
- Mo, 03.05.2021, 09:30 - 11:30 UhrFrauenberatung Verden e. V.Rathaus DörverdenFrauenberatung Verden
- Weitere Veranstaltungen
Regionale Termine
- Sa, 01.05.2021 - Fr, 21.05.2021
STADTRADELN 2021Rathaus Verden, Verden (Aller)Stadt Verden (Aller)
- Mi, 05.05.2021, 20:00 - 22:00 Uhr
Theaterabonnement 2020/ 2021 - "Spatz und Engel"Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Stadt Verden
- Sa, 22.05.2021, 20:00 Uhr
Nicolai Friedrich - verschoben auf den 01.06.2022Stadthalle Verden GmbH, Verden (Aller)Revue Gesellschaft für Konzerte und Veranstaltungen
- Weitere Veranstaltungen