Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
- Vollzug mit ausländischem Partner
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.
Hinweise:
- Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden. In diesem Fall muss der zuständige Standesbeamte den anderen Standesbeamten zur Vornahme der Eheschließung ermächtigen und dabei auch bescheinigen, dass kein Ehehindernis festgestellt worden ist.
- Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.
Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen.