Veränderung durch das neue Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015
Was ändert sich für Wohnungsgeber?
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.