[Direkt zum Inhalt [Alt+2]] [Direkt zur Navigation [Alt+3]] [Direkt zur Infospalte [Alt+4]]

Wolf im Wolfcenter Barme
Mühle Westen
Kirchstraße
 
Inhalt
 

Gaststättenerlaubnis entfällt zum 1. Januar

16.12.2011

Gemeinde informiert über gesetzliche Neuregelungen im Gaststättenrecht

Mit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes zum 1. Januar 2012 benötigen Betreiber von Gaststätten keine Gaststättenerlaubnis mehr.

Es besteht dann nur noch eine Anzeigepflicht für das so genannte stehende Gaststättengewerbe, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll. Zuständig für die Durchführung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes sind die Städte und Gemeinden. Die Anzeige ist dort mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen vorzulegen.

Werden in der Gaststätte auch alkoholische Getränke angeboten, hat die Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Hierfür ist seitens des Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Die Anzeigepflicht besteht auch für einmalige Veranstaltungen von Vereinen, Feuerwehren und anderen Gruppen wie beispielsweise Osterfeuer und Schützen- und Erntefeste, sofern dort Getränke ausgeschenkt oder Speisen zum Verzehr angeboten werden. Die Vorschriften des Jugendschutzes und des Baurechts bleiben vom neuen Gaststättengesetz unberührt. Formulare für die Anzeige eines Gaststättengewerbes sind bei den Städten und Gemeinden erhältlich.

Ansprechpartner/in




« zurück...


Diese Seite drucken Drucken  Seite weiterempfehlen Weiterempfehlen  
Infospalte

Veranstaltungen

Kurz und bündig

Nützliche Seiten