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Anleinpflicht für Hunde

31.03.2013

Am 01.04. begann wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, welche am 15.07. endet. Während dieser Zeit ist in der freien Landschaft jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde an der Leine geführt werden.

Zur freien Landschaft gehören neben den Wäldern auch Moore, Heiden, Gewässer, Wiesen, Weiden und Äcker einschl. der dort befindlichen Wege. Diese strikte Anleinpflicht soll wild lebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen.

Bedauerlicherweise ist immer mal wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter - teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit - nicht an diese gesetzliche Regelung halten. Diesen Hundehaltern sei gesagt, dass auch Hunde, die nicht wildern, frei laufend eine Störung der zu schützenden Waldtiere darstellen. Im Interesse des Tierschutzes bittet das Ordungsamt der Gemeinde Dörverden deshalb alle Hundehalter darum, die gesetzlich vorgeschriebene Anleinpflicht einzuhalten.

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